Sterbeurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.

Anzeigepflichtige:
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind dem zuständigen Standesamt vorzulegen.

Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt das jeweilige Standesamt. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.

Die Beisetzung kann in der Regel erst nach der erfolgten Beurkundung des Sterbefalles erfolgen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt die zuständige Stelle. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind der zuständigen Stelle vorzulegen.

 

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 15,00 € Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 € Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Antonia Firsching