Eheurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  •  Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Wenn Sie erneut heiraten möchten, benötigen Sie einen beglaubigten Eheregisterauszug. Dieser erhält dann automatisch einen Vermerk über die Auflösung der Ehe.

Auf Wunsch kann über die Eheschließung auch nachträglich eine Eheurkunde ausgestellt werden.  Bitte geben Sie hierbei Ihre aktuelle Adresse sowie die Namen der Eheschließenden und das Heiratsdatum an.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert, Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen. 

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 10,00 €
Für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, werden 5,00 € erhoben. 

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Antonia Firsching