Geburtsurkunde Ausstellung
Geburtsurkunde Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Sie die Geburtsurkunde zur Vorlage für eine geplante Eheschließung beim Standesamt benötigen, beantragen Sie bitte einen Geburtenregisterauszug. Dieser Auszug gibt dem Standesamt Hinweise auf mögliche Vorehen, Adoptionen und Kinder. Eine einfache Geburtsurkunde reicht für die Eheschließung in der Regel nicht aus.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert,Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Ausstellung der Urkunde: 15,00 €
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 €
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: 70,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport