Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes. 

Wenn Sie die Geburtsurkunde zur Vorlage für eine geplante Eheschließung beim Standesamt benötigen, beantragen Sie bitte einen Geburtenregisterauszug. Dieser Auszug gibt dem Standesamt Hinweise auf mögliche Vorehen, Adoptionen und Kinder. Eine einfache Geburtsurkunde reicht für die Eheschließung in der Regel nicht aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert,Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.

Welche Gebühren fallen an?


Ausstellung der Urkunde: 15,00 €
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 €
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: 70,00 €

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Antonia Firsching