Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Steuerpflichtiger ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat (Halterin/Halter des Hundes). 

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinden der Samtgemeinde Hollenstedt geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als sechs Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig. Dazu wenden Sie sich bitte an das Hunderegister Niedersachsen

Alle aufgenommene Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich in einem Haushalt einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Grundsätzlich:

  • Chipnummer
  • Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund

Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert, Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Anmeldung selber fallen keine Gebühren an.

Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.
Die aktuellen Steuersätze der Samtgemeinde finden Sie unter Dokumente

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Ute Möller
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bianka Prigge