Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die angeforderte Meldebescheinigung wir nur an die Meldeadresse der anfordernden Person versandt.
Inhalt der Bescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung:
enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort und Meldeanschrift
Haushaltsbescheinigung:
enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.
Erweiterte Meldebescheinigung:
enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
gültiger Personalausweis oder Reisepass
ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Hinweis zur Online-Bestellung: Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Meldebescheinigung: 7,50 €
Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.